Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der swocial GmbH («Agentur»). Die Agentur kann die AGB jederzeit anpassen.
2. Dienstleistungen
Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Marketing, Content-Erstellung und Beratung gemäss Angebot. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist in den angebotenen Leistungen eine Korrekturschleife enthalten. Zusätzliche Anpassungswünsche oder weitere Revisionsrunden werden nach dem aktuellen Stundensatz verrechnet. Kostenlose Vorleistungen werden nicht erbracht. Ausdrücklich vereinbarte Vorleistungen bleiben Eigentum der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages Dritte, wie Subunternehmen und Freelancer, einzusetzen.
3. Vertragsabschluss und Laufzeit
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Agentur behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, auch nach Annahme des Angebots innerhalb von 14 Tagen oder unmittelbar nachdem ihr Umstände bekannt werden, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine Umsetzung insbesondere aufgrund von Kapazitätsengpässen oder unvorhersehbaren Interessenkonflikten nicht möglich ist. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert ausgewiesen. Nicht im Honorar enthalten sind allfällige Drittkosten wie Reisespesen, Drehgenehmigungen, Studiomieten oder Materialkosten, sofern diese nicht bereits im Angebot ausgewiesen sind.
4. Zahlung
Die genauen Kosten und Zahlungsbedingungen werden im Angebot festgelegt. Werbebudgets für Plattformen (z.B. Meta, Google, LinkedIn) sind nicht Teil des Agenturhonorars. Diese werden direkt über ein vom Kunden bei der jeweiligen Plattform hinterlegtes Zahlungsmittel abgerechnet. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Hinterlegung gültiger Zahlungsmittel sowie für die regelmässige Prüfung der von den Plattformbetreibern erstellten Abrechnungen. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Dadurch entstehende Nachteile (z.B. Beeinträchtigung der Kampagnenperformance, Terminverzögerungen oder der Ausfall von geplanten Veröffentlichungen) gehen zu Lasten des Kunden.
5. Kündigung oder Rücktritt
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat die Agentur Anspruch auf Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen. Vorbehalten bleiben Drittkosten sowie die Entschädigung allfälliger Unkosten der Agentur aus der vorzeitigen Vertragsauflösung und Schadenersatz beim Rücktritt zur Unzeit (Art. 404 OR). Das Recht der Agentur zum Rücktritt aus wichtigem Grund oder bei mangelnder Kapazität (gemäss Ziff. 3) bleibt hiervon unberührt. Ein Abo endet in der Regel automatisch zum Ende des vereinbarten Zeitraumes und muss nicht gekündigt werden.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von der Agentur erstellten Inhalte bleiben urheberrechtlich geschützt. Kunden erhalten eine Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte im vereinbarten Umfang. Ohne Einverständnis der Agentur ist niemand berechtigt, geschaffene Werke abzuändern. Die Herausgabe aller sogenannten «offenen Daten» oder Rohdateien ist kein Vertragsbestandteil, entsprechend hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe. Inhalte können gegen eine separat vereinbarte Gebühr («Buy-out») unbegrenzt genutzt werden. Lizenzen für Musik, Stockmaterial oder Schriftarten werden von der Agentur ausschliesslich für den im Angebot genannten Zweck erworben. Die Weitergabe von Präsentationen, Leistungen, Konzepten oder Arbeitsergebnissen an Drittunternehmen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur – sofern kein entsprechender Buy-out oder eine schriftliche Vereinbarung vorliegt – untersagt. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden sowie die für ihn erstellten Arbeiten als Referenz auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen und in Präsentationen zu nennen und zu zeigen (inkl. Verwendung des Kundenlogos), sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich untersagt.
7. Haftung
Die Agentur haftet nur für direkte Schäden und bis zur Höhe des Auftragswerts. Für indirekte oder Folgeschäden haftet die swocial GmbH nicht, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Schaltung von Werbeanzeigen (Ads) übernimmt die Agentur keine Haftung für die vom Plattformbetreiber (z.B. Meta, Google, LinkedIn) erzielten Resultate oder die Performance der Kampagnen. Die alleinige Verantwortung für die Inhalte der Werbeanzeigen sowie das festgelegte Werbebudget liegt beim Kunden. Die Agentur haftet nicht für die Sperrung von Werbekonten oder die Ablehnung von Anzeigen durch die Plattformbetreiber, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit der Agentur zurückzuführen sind. Die Agentur hat keinen Einfluss auf die Funktionsweise der Plattformen und deren Algorithmen. Sollten Plattformen Funktionen einschränken, abschalten oder Richtlinien ändern, die die Leistungserbringung beeinflussen, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütungspflicht des Kunden.
8. Aufbewahrung von Auftraggeberdaten
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist die Agentur nicht verpflichtet, Auftraggeberdaten oder Unterlagen aufzubewahren. Insbesondere bei umfangreichem Video- oder Fotomaterial (Rohdateien) übernimmt die Agentur keine Archivierung über den Projektabschluss hinaus. Die Agentur behält sich das Recht vor, von allen produzierten Arbeiten Belege aufzubewahren und/oder diese für eigene Zwecke zu nutzen.
9. Treuepflicht und Datenschutz
swocial GmbH behandelt alle persönlichen Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Vertragspartner sowie ihre Mitarbeitenden und beigezogenen Hilfspersonen verpflichten sich, Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich der anderen Partei, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten oder einsehen und die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheim zu halten. Sofern der Kunde der Agentur personenbezogene Daten (z.B. Kundenlisten für Custom Audiences) zur Verarbeitung zur Verfügung stellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Erhebung und Weitergabe dieser Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen erfolgt.
10. Informations- und Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur rechtzeitig und klar über sämtliche Tatsachen und Umstände zu instruieren, die für die Ausführung der Arbeiten von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere auch für gesetzliche und behördliche Vorschriften. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über die notwendigen Rechte an sämtlichen Daten verfügt, die er der Agentur zur Verfügung stellt. Sofern Rechte Dritter verletzt werden, haftet ausschliesslich der Kunde. Sollten Ansprüche von Dritten an die Agentur gestellt werden, verpflichtet sich der Kunde, swocial GmbH vollumfänglich schadlos zu halten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Prüfung der Werbemassnahmen (z.B. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Branchenvorschriften). Bei Budgetfreigaben für Werbeschaltungen gilt die schriftliche Zustimmung (auch per E-Mail oder Messenger) des Kunden als verbindliche Basis für die Abrechnung des Budgets. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die notwendigen Zugriffsrechte auf die relevanten Plattformen (z.B. LinkedIn Campaign Manager) zu gewähren. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unbefugte Zugriffe Dritter auf die Konten des Kunden oder durch plattformseitige Sperrungen entstehen.
11. Termine
Termine werden individuell und schriftlich vereinbart und sind grundsätzlich verbindlich. Die Agentur ist berechtigt, Termine angemessen zu verschieben, falls die Agentur, die sie für die Ausführung der Arbeiten benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert oder erweitert; wenn der Kunde (mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder) mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält; wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Epidemien und Pandemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Die Agentur informiert den Vertragspartner über solche Vorfälle und zeigt ihm an, bis zu welchem Termin die Arbeiten ausgeführt werden können.
12. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die Bestimmungen eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Beziehung zwischen Auftraggeber und swocial GmbH untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-6003 Luzern. Vorbehalten werden abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.